Comenius - Individuelle Schülermobilität
Ziel
Mit der neuen Aktion Comenius-Schülermobilität haben Schülerinnen und Schüler erstmals die Möglichkeit, drei bis zehn Monate am Unterricht an einer Schule in einem anderen EU-Land teilzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler verbessern ihr Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und Sprachen. Gleichzeitig stärken diese Erfahrungen die persönliche Entwicklung.
Hier erfahren Sie mehr zu:
Rahmenbedingungen
• Antragsberechtigt sind alle Schulen, die an einer Comenius-Schulpartnerschaft mitwirken oder in der Vergangenheit mitgewirkt haben. Der Austausch ist mit jenen Ländern möglich, mit der die Schulpartnerschaft bestand, sofern sie zu den untenstehenden Ländern gehören
• Ab dem Schuljahr 2012/2013 nehmen alle Länder teil (ausser Deutschland, Großbritannien, Irland und Zypern)
• Die Aktion richtet sich an einzelne Schülerinnen und Schüler (und nicht an ganze Schulklassen)
• In Österreich können Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren an dieser Aktion teilnehmen
Ablauf der Schülermobilität
• Die österreichische Schule beantragt Auslandsaufenthalte bei der Nationalagentur
• Die Auswahl der entsendenden Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die österreichische Schule
• Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine individuelle Lernvereinbarung erarbeitet, in der die Lernziele während des Aufenthalts klar definiert sind
• Die Anerkennung der erbrachten schulischen Leistungen im EU-Ausland wird durch die Lernvereinbarung zwischen der österreichischen Schule und der Gastschule sichergestellt
• Die Unterbringung der Schülerinnen und Schülern in einer sorgfältig ausgewählten Gastfamilie garantiert ein persönliches Umfeld, das das Einleben in die fremde Kultur erleichtert
• Eine Mentorin oder ein Mentor steht den Schülerinnen und Schüler in der Gastschule als Ansprechperson rund um die Uhr zur Verfügung
• Verpflichtende vorbereitende Trainings für alle an der Aktion beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schülerinnen und Schüler, Mentorinnen und Mentoren, Kontaktlehrkräfte) werden von den Nationalagenturen organisiert
Untergebracht werden die Schülerinnen und Schüler bei Gastfamilien. Zusätzlich kümmert sich eine Mentorin bzw. ein Mentor im Gastland um die Gastschülerinnen und -schüler. Diese fungieren auch als Schnittstelle zwischen der österreichischen Schule und der Gastschule.
Eine im Voraus festgelegte Lernvereinbarung zwischen der Heimatschule und der Gastschule stellt sicher, dass der besuchte Unterricht im Gastland im Heimatland angerechnet wird.
Weitere Informationen können Sie im Leitfaden nachlesen.
Antrag
| Antragsrunde 2012 | |
| Antragstermin | 3. Dezember 2012 |
| Antragsstelle | Nationalagentur Lebenslanges Lernen |
| Beginn des Aufenthaltes | Schuljahr 2013/2014 |
| Aufenthaltsdauer | 3-10 Monate |
Förderungen
Es gibt Pauschalförderungen für die entsendenden Schulen, die Gastschulen. Die entsandten Schülerinnen und Schüler erhalten neben den refundierten Reisekosten auch eine monatliche Förderung.


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