Fortbildung für Personal in der Erwachsenenbildung
Sie arbeiten in einer Erwachsenenbildungseinrichtung und wollen sich auf europäischer Ebene fortbilden? – Beantragen Sie eine Förderung über die Aktion Grundtvig-Fortbildungsmaßnahmen.
Schwerpunkt
Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden gefördert, ihre praktischen Fähigkeiten in den Bereichen Lehre, Beratung und Management zu verbessern und ein umfassenderes Verständnis des lebenslangen Lernens in Europa zu erlangen. Angesprochen sind Lehrkräfte, Ausbildnerinnen und Ausbildner sowie Personen, die mit lernenden Erwachsenen arbeiten.
Gefördert wird die Teilnahme an Fortbildungskursen mit starker europäischer Ausrichtung in Bezug auf behandelte Fachgebiete sowie Trainer- und Teilnehmerprofil.
Beachten Sie, dass Fortbildungsmaßnahmen dem europäischen Mehrwert entsprechen müssen und daher Fortbildungsmaßnahmen, deren Inhalte (z.B. Projektmanagement, Informationen zum neuen Bildungsprogramm, etc) auch im Inland angeboten werden, nicht gefördert werden können.
Kursangebote
• Interessenten informieren sich über das Angebot an Fortbildungsmaßnahmen in der Kursdatenbank der Europäischen Kommission.
• Es können auch Fortbildungen beantragt werden, die in der Datenbank nicht verzeichnet sind.
ACHTUNG: im Programm Grundtvig sind nur Trainerinnen und Trainer sowie anderes Personal aus dem Bereich der Erwachsenenbildung antragsberechtigt! Fortbildungen aus dem Kurskatalog müssen eindeutig mit „ A Grundtvig Grant“ (Type of training activity) gekennzeichnet sein!
Nationale Prioritäten
Achtung: Für die Antragsrunde 2012/2013 gelten folgende administrative Prioritäten für Fortbildungen:
- Erwachsenenbildung muss die Kernaufgabe der Organisation sein und der pädagogische Vermittlungsaspekt muss im Vordergrund stehen. (Ausnahme: zukünftiges Personal in der EB)<//span>
- Kulturelle, Sport- und Freizeitangebote per se fallen nicht unter Erwachsenenbildung, außer sie werden methodisch/didaktisch/pädagogisch zur Wissensvermittlung eingesetzt.
- Maximal 5 österreichische Bewerberinnen und Bewerber pro Kurs, wobei maximal 2 aus derselben Institution sein dürfen.
10 Zusatzpunkte gibt es für:
- Organisationen, welche ein im Qualitätsrahmen anerkanntes externes Testat, Ö-Cert oder vegleichbare Qualitätsauszeichnungen aufweisen.
Die Bewerberinnen und Bewerber können nur 1x im Jahr eine Förderung im Rahmen der jeweiligen Aktion beantragen.
Antrag
| Antragsrunde 2013 | ||
| Antragstermine/Förderzeitraum | 16. Jänner 2013 | für Fortbildungen ab 01. Mai 2012 |
| 30. April 2013 | für Fortbildungen ab 01. September 2013 | |
| 17. September 2013 | für Fortbildungen ab 01. Jänner 2014 | |
| Aufenthaltsdauer | 5 Tage - 6 Wochen |
Die Fortbildungen müssen spätestens am 30. April 2014 starten.



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