Innovationsentwicklung
Leonardo da Vinci-Innovationsentwicklungsprojekte fördern umfangreiche Kooperationen zwischen Einrichtungen der beruflichen Bildung in verschiedenen europäischen Ländern.
Ziel
Leonardo da Vinci-Innovationsentwicklungsprojekte tragen zu mehr Qualität, Attraktivität und Innovation in der europäischen Berufsbildungslandschaft bei.
Ergebnis
Die Projektpartner entwickeln neue Inhalte, Methoden und Verfahren, mit denen mehrere Länder eine gemeinsame Herausforderung im Bereich der Berufsbildung meistern können.
Europäische Prioritäten - Antragsrunde 2010
- Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen
- Höhere Qualität und Attraktivität der Systeme und Verfahren in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Entwicklung der Fähigkeiten und Kompetenzen von Lehrkräften, Ausbildern und Betreuern in der beruflichen Aus- und Weiterbildung
- Entwicklung beruflicher Kompetenzen unter Berücksichtigung der Anforderungen des Arbeitsmarkts — „Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen“
Antrag
| Antragsrunde | 2010 |
| Antragstermin | 26. Februar 2010 |
| Antragsstelle | Exekutivagentur der Europäischen Kommission |
| Projektbeginn | 1. Oktober 2010 |
| Projektdauer | 12 bis 36 Monate |
| Mindestanzahl Partnerländer | Mindestens drei Einrichtungen aus mindestens drei teilnahmeberechtigten Ländern, darunter mindestens ein EU-Mitgliedsland |
Teilnahme
- Berufsbildende Schulen und Einrichtungen
- Unternehmen
- Sozialpartner
- Organisationen der Berufsbildung auf lokaler, regionaler, nationaler oder sektoraler Ebene
- Einrichtungen, die zu Berufsbildung informieren und beraten
- Forschungszentren
- Hochschulen können teilnehmen — die Projektergebnisse dürfen sich jedoch nicht ausschließlich auf Personen in tertiärer beruflicher Bildung beziehen
Achtung: Ab 2010 steht diese Aktion auch Partnerorganisationen aus Ländern offen, die nicht am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmen. Sie können jedoch nicht Koordinator sein. Nähere Informationen dazu finden Sie in Abschnitt 1C des Leitfadens für Antragsteller und auf der Webseite der Exekutivagentur der Europäischen Kommission.
Förderung
Gefördert werden bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten und höchstens 200.000,- Euro pro Jahr. Die maximale Projektfördersumme beträgt 400.000,-.




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