Kontaktseminare und vorbereitende Besuche
Sie möchten Projektpartner kennen lernen und hilfreiche Tipps für Ihren Antrag bekommen – direkt von einer Nationalagentur? Dann nehmen Sie doch an einem Kontaktseminar teil.
Oder Sie entscheiden sich für einen vorbereitenden Besuch, weil Sie bereits Projektpartner haben und den Projektantrag gemeinsam ausarbeiten möchten.
Ziel
Kontaktseminare und vorbereitende Besuche helfen Ihnen beim Entwickeln von Ideen, in der Vorbereitung eines Projektantrages und beim Vernetzen mit zukünftigen Projektpartnern.
Hier sind Kontaktseminare und vorbereitende Besuche möglich:
- Partnerschaften: Comenius, Leonardo da Vinci, Grundtvig
- Multilaterale Projekte: Comenius, Erasmus, Leonardo da Vinci, Grundtvig
- Comenius-Regio Partnerschaften
- Erasmus-Studierendenpraktika
- Erasmus-Intensivprogramme
- Leonardo da Vinci-Innovationstransferprojekte
- Leonardo da Vinci-Mobilitätsprojekte
- Grundtvig-Freiwilligenprojekte 50+
Förderungen
Bei vorbereitenden Besuchen werden 1-3 Tage Aufenthalt und bei Kontaktseminaren 1-5 Tage für eine Person gefördert.
Fördersätze
Die aktuellen Tagespauschalen der Nationalagentur Lebenslanges Lernen in Österreich finden Sie hier: Tagespauschalen 2012.
Für Kontaktseminare werden die Fahrtkosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen Wohn- und Zielort erstattet. Dafür werden die tatsächlich entstandenen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 400 EURO erstattet.
Für Vorbereitende Besuche werden keine seperaten Reisekosten bezahlt.
Antrag
| Antragsrunde 2012 | |
| Aufenthaltsdauer: Vorbereitender Besuch | 1-3 Tage |
| Antragstermin: Vorbereitender Besuch | spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Besuch |
| Aufenthaltdauer: Kontaktseminare | 1-5 Tage |
| Antragstermin: Kontaktseminare | laufend, je nach Anmeldefrist des Kontaktseminars |
| Antragsstelle | Nationalagentur Lebenslanges Lernen |
| Notwendige Unterlagen | Antragsformular Online und in Papierform |
Ablauf des Antrags
1. Antrag auf einen Vorbereitenden Besuch/Kontaktseminar 2012 mittels eForms: Speichern, Daten bestätigen, online einreichen, zusätzlich Antrag ausdrucken und das unterschriebene Original per Post an die Nationalagentur schicken.
2. Schriftliche Einladung der Gastinstitution im Ausland und ein Programm der Veranstaltung per E-Mail oder per Post an die Nationalagentur schicken.
3. Der Antrag wird nach Formalen Kriterien und Qualitätskriterien evaluiert
4. Bei Genehmigung wird das Genehmigungsschreiben und der Vertrag (Zuschussvereinbarung) an den Antragsteller geschickt
5. Nach dem Vorbereitenden Treffen stellt der Antragsteller den Abschlussbericht inkl. Teilnahmebestätigung an die Nationalagentur.



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