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Besuche und Austausch

Sie arbeiten in einer Erwachsenenbildungseinrichtung und wollen sich auf europäischer Ebene mit Kolleginnen und Kollegen austauschen, Erwachsenenbildungseinrichtungen besuchen oder an einer Konferenz teilnehmen? – Beantragen Sie eine Förderung über die Aktion Besuche und Austausch.

Schwerpunkte

Grundtvig Besuche und Austausch bietet die Möglichkeit an einer Konferenz in einem am Programm für lebenslanges Lernen beteiligten Land teilzunehmen.

Gefördert werden unter anderem

  • Kurzfristige Lehraufträge an einer Erwachsenenbildungseinrichtung
  • Studium der Erwachsenenbildung im Gastgeberland
  • Praktikum oder Hospitation in einer Einrichtung, die sich mit Erwachsenenbildung befasst
  • Teilnahme an europäischen Konferenzen mit tätigkeitsbezogenem Inhalt

 

Nationale Prioritäten

Achtung: Für die Antragsrunde 2012 gelten folgende administrative Prioritäten für Besuche und Austausch:

  • Erwachsenenbildung muss die Kernaufgabe der Organisation sein und der pädagogische Vermittlungsaspekt muss im Vordergrund stehen. (Ausnahme: zukünftiges Personal in der EB)
  • Kulturelle, Sport- und Freizeitangebote per se fallen nicht unter Erwachsenenbildung, außer sie werden methodisch/didaktisch/pädagogisch zur Wissensvermittlung eingesetzt.
  • Maximal 4 österreichische Bewerberinnen und Bewerber pro Besuch/ Austausch, wobei maximal 2 aus derselben Institution sein dürfen.

10 Zusatzpunkte gibt es für:

  • Organisationen, welche ein im Qualitätsrahmen anerkanntes externes Testat, Ö-Cert oder vegleichbare Qualitätsauszeichnungen aufweisen.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber können nur 1x im Jahr eine Förderung im Rahmen der jeweiligen Aktion beantragen.

 

Antrag

Antragsrunde 2012  
Antragstermin Jederzeit, spätestens 8 Wochen vor Beginn
Antragsstelle Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Dauer 1 Tag - 12 Wochen

Förderung

Genehmigte Grundtvig Besuche und Austausch erhalten einen Pauschalzuschuss, der sich nach der Dauer des Aufenthaltes und nach dem Land richtet, in dem der Besuch und Austausch erfolgt. Die Förderhöhe ist abhängig vom Gesamtbudget beziehungsweise der Anzahl der eingereichten und bewilligten Anträge.

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