Assistenz
Schwerpunkte
Assistentinnen und Assistenten
- assistieren in einer Erwachsenenbildungseinrichtung
- verbessern aktive und passive Sprachenkenntnisse
- unterstützen Erwachsene mit besonderen Bildungsbedürfnissen
- informieren über das eigene Herkunftsland
- stärken die europäische Dimension in der Gasteinrichtung
- unterstützen bei der Durchführung europäischer Projekte
Teilnahme
Assistentinnen und Assistenten
- Lehrkräfte und anderes Personal in der Erwachsenenbildung
- Frühere Lehrkräfte und Beschäftigte in der Erwachsenenbildung, die nach einer längeren Zeit der Abwesenheit wieder ins Berufsleben zurückkehren möchten
- Absolventinnen und Absolventen einer Qualifikation in der Erwachsenenbildung
Gasteinrichtungen
Vor der Übermittlung des Antrags für eine Assistenzstelle müssen die Antragstellenden die Gastgebereinrichtung, in der sie ihre Assistententätigkeit durchführen möchten, ausgewählt haben. Der Antrag muss eine Bestätigung der Gastgebereinrichtung über die Absicht der Aufnahme des Assistenten beinhalten.
Suchbörse Assistenz
Sie suchen für Ihren Assistenzaufenthalt eine Gastorganisation im Ausland? Sie sind eine Erwachsenenbildungs-Einrichtung, die über die Ressourcen zur Einschulung und einen angemessenen Arbeitsplatz verfügt und suchen eine Assistenzkraft?
Füllen Sie nebenstehendes Formular aus und übermitteln Sie es an die Nationalagentur. Es wird auf der Website der Nationalagentur veröffentlicht und gegebenenfalls an die anderen Nationalagenturen übermittelt.
Antrag
| Antragsrunde 2013 | |
| Antragstermin | 28. März 2013 |
| Antragsstelle | Nationalagentur Lebenslanges Lernen |
| Beginn des Aufenthaltes | Frühestens ab 1. August 2013 |
| Aufenthaltsdauer | 13 - 45 Wochen |
Förderungen
Assistenzkräfte erhalten einen Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts. Die Förderung umfasst ein vom Zielland abhängiges Stipendium, mit dem in der Regel die wesentlichen Ausgaben (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten) gedeckt sind.
Gasteinrichtungen erhalten keine Förderungen.



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