Personalmobilität-Lehraufenthalte
Lehrpersonal an Hochschulen hat die Möglichkeit zu einer geförderten Lehrtätigkeit im Ausland. Der Aufenthalt muss mindestens fünf Stunden Unterricht umfassen und kann maximal sechs Wochen dauern. Auch Personal aus ausländischen Unternehmen kann zum Unterrichten in die Hochschule eingeladen werden.
Ziele der Erasmus-Lehraufenthalte sind:
- Erweiterung und Bereicherung des Lehrangebots von Hochschulen
- Nutzung des Fachwissens von Lehrkräften aus Hochschulen und Unternehmen anderer europäischer Länder durch Studierende
- Wissens- und Erfahrungsaustausch über pädagogische Methoden
- Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen
Erasmus Personalmobilität-Lehraufenthalte auf einen Blick
- Wie lange: Keine Mindestdauer, längstens sechs Wochen. Es müssen zumindest fünf Stunden an der Gasthochschule unterrichtet werden.
- Wo: In den 27 EU-Mitgliedstaaten, außerdem in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien und der Türkei.
- Zuschuss: Abhängig von der entsendenden Hochschule, jedoch maximal 1.000 Euro pro Woche. Für Lehrende mit besonderen Bedürfnissen gibt es Sonderzuschüsse.
- Informationen & Bewerbung: Direkt im International Office oder beim Erasmus-Koordinierenden Ihrer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule.



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