Fortbildung von Hochschulangehörigen
Hochschulpersonal hat im Rahmen von Erasmus die Möglichkeit zu einem geförderten Fortbildungsaufenthalt im Ausland. Der Aufenthalt kann fünf Tage bis längstens sechs Wochen dauern.
Die Ziele der Mobilität von Hochschulpersonal sind:
- Erwerb von Wissen oder spezifischen Kenntnissen aus bewährten Verfahren im Ausland
- Erwerb von praktischen Fähigkeiten, die für die derzeitige Stelle und die berufliche Entwicklung wichtig sind
- Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen
Der Aufenthalt in Partnerunternehmen und Organisationen kann umfassen: Kurze Mitarbeitsphasen, Job-Shadowing, Studienbesuche, Workshops, Konferenzen etc. Die sprachliche Ausbildung oder der Besuch von Konferenzen, Seminaren oder Workshops darf jedoch nicht die Mehrheit der Aufenthaltstage belegen.
Erasmus-Personalfortbildung auf einen Blick
- Wie lange: Fünf Arbeitstage bis längstens sechs Wochen.
- Wo: In den 27 EU-Mitgliedstaaten, außerdem in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz, Kroatien und der Türkei.
- Zuschuss: Abhängig von der entsendenden Hochschule, jedoch maximal 1.000 Euro pro Woche. Für Hochschulpersonal mit besonderen Bedürfnissen gibt es Sonderzuschüsse.
- Informationen & Bewerbung: Direkt im International Office oder beim Erasmus-Koordinierenden Ihrer Universität, Fachhochschule oder Pädagogischen Hochschule.



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