Erasmus - Allgemeine Voraussetzungen
Teilnehmende Länder
- Mitgliedstaaten der Europäischen Union
- Norwegen, Island und Liechtenstein
- Türkei, Kroatien (ab 2011/12), Schweiz (ab 2011/12)
Studienaufenthalte zu Erasmus-ähnlichen Bedingungen sind bereits 2010/11 in der Schweiz und in Kroatien möglich.
Erasmus-Hochschulcharta (EUC)
Die Erasmus-Hochschulcharta (Erasmus University Charter, kurz EUC) bildet die rechtliche Basis für die Teilnahme am Erasmus-Programm. Die Charta berechtigt die Hochschulen, Fördermittel für Mobilität und für Erasmus-Intensivprogramme bei der Nationalagentur Lebenslanges Lernen zu beantragen. Darüber hinaus können multinationale Erasmus-Projekte bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Die Erasmus-Hochschulcharta soll ein hohes Qualitätsniveau bei der Zusammenarbeit gewährleisten: Es werden in ihr grundlegende Prinzipien für sämtliche Erasmus-Aktivitäten niedergelegt. An diese haben sich alle teilnehmenden Einrichtungen zu halten.
Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und andere postsekundäre Bildungseinrichtungen können die Erasmus-Hochschulcharta (EUC) beantragen. Sie wird in der Regel bis 2013 verliehen. Der Antrag auf eine EUC wird direkt bei der Exekutivagentur in der Europäischen Kommission in Brüssel gestellt. Es gibt eine jährliche Einreichfrist.
Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen wird Anfang Februar 2012 veröffentlicht.
Nächster Antragstermin: 29. März 2012.
Erasmus-Praktikumskonsortium
Erasmus-Studierendenpraktika können von Hochschulen oder von einem Praktikums-Konsortium koordiniert werden. Der Koordinator des Konsortiums verwaltet dabei Erasmus-Praktika für mehrere Hochschulen. Das kann eine Hochschule sein, aber auch eine andere Institution - ein Unternehmen, eine Forschungseinrichtung oder ein Verein. In einem gemeinsamen Vertrag regeln die Partner eines Konsortiums alle finanziellen und administrativen Aufgaben. Die beteiligten Hochschulen sind jedenfalls für Qualität, Inhalte und Anerkennung der Praktika verantwortlich.
Für die Koordination eines Erasmus Praktikums-Konsortiums braucht die betreffende Einrichtung ein Praktikumszertifikat, das so genannte Erasmus Placement Certificate. Bitte beantragen Sie dieses direkt bei der Nationalagentur.
Nächster Einreichtermin: 9. März 2012
Mittel für die Organisation der Mobilität
Die Mittel zur Organisation der Mobilität (OM) schaffen optimale Bedingungen für Studierende und Hochschulpersonal, ihre Lern- oder Lehraufenthalte in anderen Ländern zu verwirklichen. Hochschulen und Konsortiumskoordinatoren können selbst entscheiden, wofür sie den OM-Zuschuss verwenden, solange die Aktivitäten eindeutig in Zusammenhang mit Erasmus-Mobilität stehen.
Bitte beantragen Sie die OM-Mittel gemeinsam mit dem allgemeinen Mobilitätsantrag der Hochschule bzw. des Konsortiums.
Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare
Sie möchten Projektpartner kennenlernen und hilfreiche Tipps für Ihren Antrag bekommen – direkt von einer Nationalagentur? Dann nehmen Sie doch an einem Kontaktseminar teil.
Oder Sie entscheiden sich für einen vorbereitenden Besuch, weil Sie bereits Projektpartner haben und den Projektantrag gemeinsam ausarbeiten möchten.
Kontaktseminare und vorbereitende Besuche helfen Ihnen beim Entwickeln von Ideen, beim Vorbereiten eines Projektantrages und beim Vernetzen mit zukünftigen Projektpartnern. Nähere Informationen dazu finden Sie hier.
Antragstellung Erasmus Hochschulmobilität & Praktikumskonsortium
Erasmus Hochschulmobilität
Den Antrag zu Erasmus-Hochschulmobilität stellen Sie in der Antragsrunde 2012 elektronisch. Bitte lesen Sie die Ausfüllhilfe und wenden Sie sich bei Rückfragen an die Nationalagentur.
| Öffnen Sie die Antragsformulare NICHT direkt im Browser (durch einfaches Klicken auf den Link mit der linken Maustatse), da es sonst zu Datenverlust kommen könnte! Klicken Sie bitte mit rechten Maustaste auf den Link zum Antragsformular und wählen Sie aus dem Kontextmenü den Eintrag [Ziel speichern unter...] um das Formular auf ihrem Computer zu speichern. Öffnen Sie anschließend das lokal gespeicherte Fomular zur weiteren Bearbeitung. |
- Erasmus-Hochschulmobilität Antragsformular 2012, deutsch
Bitte rechte Maustatste drücken und [Ziel speichern unter...] auswählen! - Erasmus-Hochschulmobilität Antragsformular 2012, englisch
Bitte rechte Maustatste drücken und [Ziel speichern unter...] auswählen! - Leitfaden für Antragsteller (Ausfüllhilfe eForms, englisch)
Konsortien
- Erasmus-Konsortium für Praktika Antragsformular 2012, englisch
(ein deutschsprachiges Formular steht leider nicht zur Verfügung)
Erasmus Intensivprogramme
Anträge können bis spätestens 9. März 2012 übermittelt werden.



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