Comenius - Regio Partnerschaften
Regio Partnerschaften fördern die europäische Zusammenarbeit zwischen lokalen und regionalen Behörden im Schulwesen. Die Behörden arbeiten dabei mit Schulen und Kindergärten und anderen Akteuren im Bildungswesen aus ihren Regionen zusammen.
Ziel
Sowohl der gegenseitige Austausch von Erfahrungen zu bildungspolitischen Themen als auch die regionale Zusammenarbeit stehen im Mittelpunkt der Partnerschaft. Ziel ist der Transfer und die Entwicklung von pädagogischen Konzepten.
Inhalt
Regio Partnerschaften bestehen aus zwei Partnerregionen, mit je mindestens drei regionalen Institutionen.
Beispiele für Themen der Zusammenarbeit
- Organisation der Schulbildung
- Kooperation zwischen Schulen und anderen lokalen Partnern
- Integration von Schülern mit besonderen Bedürfnissen
- Gewalt an Schulen
- Rassismus und Fremdenfeindlichkeit
- Verbesserung von Unterrichtsmethoden und Einsatz von neuen Lehr- und Lernmöglichkeiten
Beispiele für Aktivitäten
- Projekttreffen zwischen den beteiligten Einrichtungen
- Austausch von Personal und Personen, die an Projektaktivitäten beteiligt sind
- Praktika, Job Shadowing, Austausch von Erfahrungen und bewährten Verfahren
- Konferenzen und Seminare, Summer Schools
- Zusammenarbeit mit anderen Projekten in verwandten Themenbereichen (einschließlich Comenius-Netzwerken)
- Erfahrungsaustausch mit anderen regionalen Einrichtungen
- Gemeinsame Durchführung von Selbstbewertungen; Verbreitung von Projekterfahrungen und –ergebnissen.
Antrag
| Antragsrunde 2013 | |
| Antragstermin | 21. Februar 2013 |
| Antragsstelle | Nationalagentur Lebenslanges Lernen |
| Projektbeginn | 1. August 2013 |
| Projektdauer | 24 Monate |
| Mindestanzahl Partner | Mindestens drei Institutionen pro Region bei zwei Partnerregionen |
Teilnahme
Förderfähig sind lokale oder regionale Behörden mit Verantwortung in der Schulbildung. Sie koordinieren das Projekt innerhalb ihrer Region.
Die Partnerregionen stammen aus zwei am Programm für lebenslanges Lernen teilnehmenden Ländern. Eine Partnerregion muss aus einem EU-Mitgliedsstaat sein.
Jede Partnerregion umfasst
- eine lokale oder regionale Schulbehörde
- mindestens eine Schule oder einen Kindergarten
- mindestens einen weiteren relevanten lokalen Partner wie Jugend- oder Sportvereine, Eltern- oder Schülervereinigungen, lokale Lehrerbildungseinrichtungen, andere Bildungsanbieter, berufsbildende Einrichtungen und lokale Arbeitgeber, Museen oder Beratungseinrichtungen
Förderungen
Der Zuschuss pro Region besteht aus
- Mobilitätspauschale für wahlweise 4, 8, 12 oder 24 Mobilitäten zu der Partnerregion. Die Pauschale ist abhängig von der gewählten Anzahl von Mobilitäten und der Entfernung zwischen den Partnerregionen.
- Zusätzliche Projektkosten (außer Mobilitäten) auf der Grundlage von realen Kosten bis zu einem Förderbetrag von maximal 25.000,- Euro.


Seite drucken