Comenius - Assistenz
Zukünftige Pädagoginnen und Pädagogen assistieren an einer Gastschule oder einem Kindergarten. Damit werden Kenntnisse von Fremdsprachen und Lehrfähigkeiten verbessert und das Wissen über andere europäische Bildungssysteme erweitert.
Schwerpunkte
- Assistenz im Unterricht
- Verbesserung aktiver und passiver Sprachkenntnisse
- Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen
- Information über das eigene Herkunftsland
- Stärkung der europäischen Dimension in der Gastschule
- Anbahnung zukünftiger Kooperationen
Assistentinnen und Assistenten werden in den Alltag der Gasteinrichtung integriert. Sie sind 12 bis 16 Wochenstunden in den Unterricht eingebunden. Nach erfolgreicher Zuteilung einer Gasteinrichtung wird die Aufenthaltsdauer zwischen Assistenzkraft und Einrichtung individuell vereinbart.
Gasteinrichtungen nehmen Assistentinnen und Assistenten auf und helfen ihnen, erste Erfahrungen in ihrer Lehrtätigkeit zu sammeln. Sie nominieren dazu eine qualifizierte und erfahrene Lehrkraft als Betreuerin oder Betreuer für die Assistenzkraft.
Teilnahme
Assistentinnen & Assistenten
- Zukünftige Lehrkräfte aller Fächer. Voraussetzung für Lehrkräfte sind mindestens vier Semester erfolgreich absolvierter Ausbildung
- Personen, die schon einen Abschluss als Lehrkraft oder in Kindergartenpädagogik haben, aber noch nicht im Schuldienst sowie Kindergarten tätig sind
- Personen, die noch keinen Zuschuss im Rahmen einer Comenius-Assistenz erhalten haben
Gasteinrichtungen
- Österreichische Schulen und Kindergärten mit Öffentlichkeitsrecht
Antrag
| Antragsrunde 2012 | |
| Antragstermin | 31. Jänner 2012 |
| Antragsstelle | Nationalagentur Lebenslanges Lernen |
| Förderfähiger Zeitraum | 1. August 2012 - 31. Juli 2013 |
| Dauer des Aufenthaltes | 13-45 Wochen |
Förderung
Assistenzkräfte erhalten einen Zuschuss für die Dauer des Aufenthalts. Die Förderung umfasst ein vom Zielland abhängiges Stipendium, mit dem in der Regel die wesentlichen Ausgaben (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten vor Ort) gedeckt sind. Zusätzlich werden die Kosten für eine einmalige Hin- und Rückfahrt gefördert.
Gasteinrichtungen erhalten keine Förderungen.



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