Ziel
Mit der neuen Aktion Comenius-Schülermobilität haben Schülerinnen und Schüler erstmals die Möglichkeit, drei bis zehn Monate am Unterricht an einer Schule in einem anderen EU-Land teilzunehmen.
Die Schülerinnen und Schüler verbessern ihr Verständnis für die Vielfalt der europäischen Kulturen und Sprachen. Gleichzeitig stärken diese Erfahrungen die persönliche Entwicklung.
Wichtig
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Im Schuljahr 2010/2011 (erstes Durchführungsjahr) nehmen 13 Länder teil: die Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Spanien, Schweden und die Tschechische Republik
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Antragsberechtigt sind alle Schulen, die an einer Comenius-Schulpartnerschaft mitwirken oder in der Vergangenheit mitgewirkt haben. Der Austausch ist mit jenen Ländern möglich, mit der die Schulpartnerschaft bestand, sofern sie zu diesen 13 Ländern gehören.
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Die Aktion richtet sich an einzelne Schülerinnen und Schüler (und nicht an ganze Schulklassen.)
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In Österreich können Schülerinnen und Schüler ab 16 Jahren an dieser Aktion teilnehmen.
Inhalt
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Die österreichische Schule beantragt Auslandsaufenthalte bei der Nationalagentur.
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Die Auswahl der zu entsendenden Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die österreichische Schule.
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Für jede Schülerin und jeden Schüler wird eine individuelle Lernvereinbarung erarbeitet, in der die Lernziele während des Aufenthalts klar definiert sind.
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Der Nachweis über die erbrachten schulischen Leistungen im EU Ausland ist durch die Lernvereinbarung zwischen der österreichischen Schule und der Gastschule gegeben.
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Die Unterbringung der Schülerinnen und Schüler in einer sorgfältig ausgewählten Gastfamilie garantiert ein persönliches Umfeld, das das Einleben in die fremde Kultur erleichtert.
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Eine Mentorin oder ein Mentor steht den Schülerinnen und Schülern in der Gastschule als Ansprechperson rund um die Uhr zur Verfügung.
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Verpflichtende vorbereitende Trainings für alle an der Aktion beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schülerinnen und Schüler, Mentorinnen und Mentoren, Kontaktlehrkräfte) werden von den Nationalagenturen organisiert.
Untergebracht werden die Schülerinnen und Schüler bei Gastfamilien. Zusätzlich kümmert sich eine Mentorin bzw. ein Mentor im Gastland um die Gastschülerinnen und -schüler. Diese fungieren auch als Schnittstelle zwischen der österreichischen Schule und der Gastschule.
Eine im Voraus festgelegte Lernvereinbarung zwischen der österreichischen Schule und der Gastschule stellt sicher, dass der besuchte Unterricht im Gastland in Österreich angerechnet wird.
Weitere relevante Informationen können Sie im Leitfaden nachlesen.
Antragstermin 1. Dezember 2009
Antragstelle OeAD-GmbH / Nationalagentur Lebenslanges Lernen
Beginn des Aufenthalts Schuljahr 2010/2011
Aufenthaltsdauer 3 bis 10 Monate
Förderungen
Es gibt Pauschalförderungen für die entsendenden Schulen, die Gastschulen, die entsandten Schülerinnen und Schüler (monatliche Pauschale, Reisekosten), und die vorbereitenden Trainings für alle beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Schülerinnen und Schüler, Mentorinnen und Mentoren, Kontaktlehrkräfte)
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